Platz- und Geschäftsordnung

 

§ 1

Ausbildungsplatz

Es gelten die Satzung und die Durchführungsbestimmungen des

Golden Retriever Club e.V.

 

§ 2

Aktivitäten

Agility for Fun, Welpenschule, BHP-Ausbildung, Apportiertraining, Vorbereitung Dummyprüfungen

 

§ 3

Die Retrieverfreunde Westerwald verfolgen KEINE Zuchtziele.

 

§ 4

Schutzimpfung/Haftpflicht

Jeder Hund muss schutzgeimpft und haftpflichtversichert sowie grundimmunisiert, entwurmt, frei von Parasiten und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Jedes Mitglied hat unaufgefordert jährlich den Nachweis der Schutzimpfung – Kopie des Impfpasses, Kopie der Haftpflichtversicherungspolice und Kopie des gültigen Überweisungs-/Abbuchungsbeleges dem Ausbilder auszuhändigen.

 

§ 5

Allgemeine Bestimmungen

Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Übungsgelände nicht betreten und sind von der Ausbildung ausgeschlossen.

Läufige Hündinnen dürfen an den Übungsstunden nicht teilnehmen.

 

§ 6

Erkrankt ein Hund an einer ansteckenden Krankheit, ist dies unverzüglich den Ausbildern mitzuteilen. (Flohbefall, Durchfall, Husten etc.)

 

§ 7

Der/die Hundeführer/in muss den Abfall, insbesondere die Hinter-lassenschaften seines/ihres Hundes, sofort entfernen und entsorgen.

 

§ 8

Ein Teilnehmer an den Übungsstunden darf grundsätzlich

nur einen Hund mitführen.

 

§ 9

Eine regelmäßige Teilnahme an den Kurs- und Übungsstunden wird vorausgesetzt. Absagen an den jeweiligen Ausbilder haben 2 – 3 Tage, spätestens jedoch 1 Tag vorher, zu erfolgen.

 

§ 10

Der zur Verfügung stehende Ausbildungsplatz und das Übungsgelände dürfen ausschließlich nach Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied zu Übungszwecken genutzt werden. In Ausnahmefällen, jedoch ausschließlich in Absprache mit einem Vorstandsmitglied, darf eine Vertretung das Training an zugewiesenen Orten zu bestimmten Zeiten übernehmen. Im Wiesental, im Bereich der Fischweiher, im Parc de Tarbes oder Übungsplätzen, müssen die Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Den Anordnungen der Ausbilder ist Folge zu leisten.

 

§ 11

Alle Mitglieder sind dazu angehalten, bei Prüfungen und Veranstaltungen ehrenamtlich zu helfen. Dazu gehören auch 3 Arbeitsstunden bei der Pflege des Übungsplatzes, die jeweils im Frühjahr abzuleisten sind.

Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

 

§ 12

Haftung

 Eltern haften für ihre Kinder. Die Teilnahme an den Übungsstunden entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Kommt es bei Übungsstunden oder Veranstaltungen der Retrieverfreunde Westerwald zu Schäden, verursacht durch den Hundeführer und/oder seinen Hund (auch bei Übergabe an den Ausbilder), haftet der Hundeführer.

 

§ 13

Schadensersatzanspruch

 Schadensersatzansprüche gegen die Retrieverfreunde Westerwald und deren Organe und Ausbilder können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Die Teilnahme an den Übungsstunden erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr!

 

§ 14

Bei Nichtbeachtung der Platz- und Geschäftsordnung ist der Ausbilder berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs bzw. der Ausbildung auszu-schließen. Die Kursgebühren werden dem Kursteilnehmer nicht erstattet.

Die Kursgebühren werden zur Deckung der Pacht, der Versicherungen,

zur Pflege des Ausbildungsplatzes, evtl. Anschaffung von

Trainingsgegenständen etc. verwendet.

 

§ 15

Kündigung der Mitgliedschaft

Diese hat im laufenden Kalenderjahr bis spätestens 15. Oktober zu erfolgen. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.